Elterninformation zur Schülerbeförderung
Sehr geehrte Eltern,
auf der Grundlage der Veränderungen des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 16. Februar 2009 treten ab dem Schuljahr 2010/11 neue Regelungen zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordwestmecklenburg in Kraft.
Grundlage hierfür ist der § 113 SchulG M-V in Verbindung mit der durch den Kreistag am 20.05.2010 beschlossenen Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg nur noch für die Schülerbeförderung zur örtlich zuständigen Schule zuständig.
Neben dieser Satzung hat der Kreistag ebenfalls auf seiner Sitzung am 20.05.2010 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen an Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg zum Besuch einer örtlich unzuständigen Schule im Landkreis Nordwestmecklenburg für den Zeitraum vom 01.08.2010 bis 31.07.2011 (Veröffentlichung im Nordwestblick Juni 2010) beschlossen.
Gemäß dieser Richtlinie besteht für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis die Möglichkeit, einen Zuschuss der Fahrtkosten in Höhe von 50 % zum Besuch einer örtlich unzuständigen Schule im Landkreis zu beantragen. Diese Richtlinie gilt zunächst für das Schuljahr 2010/11.
Ausnahme hiervon bildet die Teilstrecke, d.h. führt ein Stück des Schulweges über den Standort der örtlich zuständigen Schule, werden Fahrtkosten für diese Teilstrecke zu 100 % erstattet.
Antragsformulare auf Erstattung der Fahrtkosten sind beim Landkreis Nordwestmecklenburg oder in unserem Schulsekretariat erhältlich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Bildung und Kultur, Frau Bumann und Frau Stark sowie Frau Sturmheit unter 03881 722 –136 oder –128 oder –132 zur Verfügung.
Ute Debold
Schulleiterin
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